Fast alle Fahrzeughersteller bieten Preisnachlässe oder Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung an. Die Höhe des Rabatts variiert zwischen den Herstellern sehr stark. Während einige keine konkreten Angaben machen, kommunizieren andere die Höhe des Preisnachlasses sehr offen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Rabatten für Menschen mit Behinderung lediglich um eine Empfehlung des Herstellers an die Händler handelt. Die Händler sind nicht verpflichtet, die Empfehlung umzusetzen. Sie können den Rabatt auch gar nicht oder nur teilweise einräumen. Deshalb kann es sich lohnen, dasselbe Automodell bei unterschiedlichen Händlern anzufragen.
Da der Rabatt für Menschen mit Behinderung in der Regel nicht mit anderen Sonderkonditionen kombiniert werden kann, garantiert er nicht automatisch den besten Preis. Je nach Hersteller und Modell kann es sein, dass ein Händler bereit ist, einen höheren als den Behindertenrabatt zu gewähren. Das gilt insbesondere bei Tageszulassungen, also Autos, die der Händler bereits im Bestand hat, weil der Behindertenrabatt grundsätzlich nur auf den Listenpreis von Neuwagen gewährt wird. Bei Tageszulassungen handelt es sich hingegen um Gebrauchtwagen mit null Kilometer. Diese können zwar nicht individuell konfiguriert werden, sind aber oft zu sehr niedrigen Preisen zu haben. Auch andere Sonderaktionen wie besonders günstige Finanzierungen oder Leasingkonditionen, die überhöhte Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens usw. sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Sonderfall Elektro- und Hybridautos
Eine Sonderstellung nehmen derzeit Elektro- und Hybridautos bei den Preisnachlässen ein. Sie werden zum einen ohnehin (noch) staatlich subventioniert. Zum anderen ist die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen derzeit so hoch, dass die Hersteller kaum mit der Lieferung nachkommen und nicht zuletzt deshalb kein großes Interesse an Preisnachlässen haben. Für den Kauf eines Autos aus diesem relativ neuen Marktsegment gibt es in Bezug auf den Rabatt für Menschen mit Behinderung noch keine ausreichenden Erfahrungen für eine pauschale Aussage. Interessenten sollten sich deshalb bei ihrem Autohändler erkundigen.
Für die Gewährung des Rabatts für Menschen mit Behinderung ist es unerheblich, ob der Antragsteller das Auto selbst fährt oder darin befördert wird, zum Beispiel von einem Familienangehörigen oder einem Betreuer. Allerdings muss das Fahrzeug in der Regel für mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen werden beziehungsweise sein. Ausnahmen davon gibt es bei Citroën, Nissan, Peugeot und Renault. Ein Führerscheinnachweis ist zur Gewährung des Rabatts für Menschen mit Behinderung nicht notwendig.
Große Bandbreite an Rabatten
Im Folgenden haben wir die derzeit gültigen Rabatte der gängigsten Hersteller aufgelistet. Diese Liste dient lediglich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Automodell interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich vorher auf der Internetseite des Herstellers und anschließend in ein, zwei Autohäusern über die Möglichkeit eines Preisnachlasses für Menschen mit Behinderung zu informieren.
Hersteller | Nachlass |
---|---|
Alpha-Romeo | Bis zu 24 % aud ausgewählte Modelle |
Audi | Bis zu 15 % auf Neufahrzeuge |
BMW / Mini | Bis zu 15 % auf Neufahrzeuge |
Citroën | Rabatte sind modell- und ausstattungsabhängig |
Dacia | keine Sonderkonditionen |
Fiat | Bis zu 27 % aud ausgewählte Modelle |
Fiat Professional | Bis zu 38 % aud ausgewählte Modelle |
Ford | 1.000,00 Euro auf den Aktionspreis ausgewählter Modelle (Zeitpunkt der Bestellung) |
Honda | individuell verhandelbar |
Hyundai | quartal-, modell- und ausstattungsabhängig |
Jaguar | modellabhängig |
Jeep | Bis zu 25 % aud ausgewählte Modelle |
Kia | modellabhängig zwischen 16 % und 17,5 % auf Neufahrzeuge |
Lada | Kein Nachlass, da die Lieferung von Neuwagen eingestellt wurde |
Land Rover | modellabhängig |
Mazda | modell- und quartalsabhängig |
Mercedes Benz | Bis zu 15 % (ausgenommen AMG- und EQ-Modelle) |
Mitsubishi | Bis zu 18 % auf alle Modelle der aktuellen Modellpalette |
Nissan | Bis zu 27 %, modellabhängig |
Opel | Bis zu 25 %, modellabhängig |
Peugeot | modell- und ausstattungsabhängig |
Renault | modellabhängig |
Skoda | individuell verhandelbar |
Seat | Bis zu 15 % |
Smart | Bis zu 15 % |
Subaru | Bis zu 15 % auf Neufahrzeuge |
Suzuki | individuell verhandelbar |
Toyota | modellabhängig |
Volvo | Bis zu 15 %, modellabhängig und Zuschuss von einmalig 1.000,00 Euro möglich |
Volkswagen | Bis zu 15 % |
VW Nutzfahrzeuge | Bis zu 24 %, modellabhängig |
Stand: August 2021, ohne Gewähr |